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Teilnahmebedingungen Wettbewerbe und Mitmach-Aktionen Altersheim Rotmonten

Mit der Teilnahmehandlung stimmst Du nachfolgenden Teilnahmebedingungen von Altersheim Rotmonten für Wettbewerbe und Mitmach-Aktionen zu:


Wettbewerbsveranstalter:

Altersheim Rotmonten


Teilnahmeberechtigung:

Teilnahmeberechtigt sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeitende der Wettbewerbsveranstalter, sowie Gewinnspielvereine, automatisierte Dienste und weitere professionalisierte/gewerbliche Teilnehmende.


Ablauf des Wettbewerbs:

Durch einen Kommentar auf Facebook oder Instagram oder eine Teilnahme über unsere Website bis zu erwähntem Teilnahmeschluss nimmst Du am Wettbewerb teil. Unter allen Teilnehmenden werden am Ziehungsdatum durch Zufallsverlosung oder Juryentscheid die Gewinner ermittelt. Die Gewinner werden per privater Nachricht (Facebook, Instagram) oder E-Mail benachrichtigt.


Gratisteilnahme:

Mit der Teilnahme am Wettbewerb ist kein Kaufzwang verbunden.


Preise:

Der Preis variiert je nach Wettbewerbsinhalt.

Preise, die dem Gewinner nicht bis spätestens sechs Monate nach Benachrichtigung an die bei der Teilnahme angegebene Adresse zugestellt werden können, verfallen ersatzlos. Die Preise werden nicht bar ausbezahlt.


Publikation der Gewinner:

Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklärst Du Dich damit einverstanden, dass Du im Falle eines Gewinnes mit dem Vornamen und dem ersten Buchstaben des Nachnamens auf dem jeweiligen Kanal veröffentlicht wirst.


Weitere Bestimmungen:

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Über den Wettbewerb wird – ausser mit den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.

Die entgeltliche Weitergabe von Tickets, Gewinn-Codes, Coupons Heftli, etc. ist untersagt.

Der Wettbewerbsveranstalter behält sich vor, entsprechende Tickets, Gewinn-Codes, Coupons Heftli, etc. sperren zu lassen.

Pro Person ist nur eine Wettbewerbsteilnahme und nur mit korrekten persönlichen Angaben möglich.

Der Wettbewerbsveranstalter ist berechtigt, Teilnehmende mit Pseudonym, einer gefälschten Identität sowie Teilnehmende mit Mehrfachanmeldungen vom Wettbewerb auszuschliessen.

Der Wettbewerbsveranstalter behält sich weiter vor, Teilnehmende vom Wettbewerb auszuschliessen, wenn Missbrauch und/oder Verstösse gegen diese Teilnahmebedingungen vermutet/ festgestellt werden oder andere wichtige Gründe vorliegen. Er ist berechtigt, jederzeit Anpassungen am Wettbewerbsmodus vorzunehmen sowie bei Vorliegen wichtiger Gründe den Wettbewerb auszusetzen, abzubrechen oder vorzeitig zu beenden.

St. Gallen, den 1. Januar 2023

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